Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent,
mit der Novellierung des Verbraucherrechts im Juni 2014 sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihre gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren. Damit stärkt der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher. Gern klären wir Sie über die Gesetzesänderung auf.
Der Nachweis, dass der Kunde über sein Widerrufsrecht informiert wurde, obliegt dabei den Unternehmen. Wir sind bemüht diesen Prozess für Sie so komfortabel und transparent wie möglich zu gestalten. Sie sehen, dass wir unsere Kunden nicht mit zusätzlichen Modalitäten belasten möchten, sondern aktiv informieren.
Die Formulare Widerrufsbelehrung, Erlöschen des Widerrufsrechts/Folgen des Widerrufs und das Widerrufsformular stellen wir Ihnen als pdf-Datei auf unserer Internetseite zur Verfügung.
Wie bisher müssen Sie nur etwas bezahlen, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt. Entscheiden Sie sich letztlich gegen das angebotene Objekt, wird natürlich auch keine Provision oder Wertersatz verlangt. Unerheblich ob Sie die Information nun im Internet anfordern oder persönlich bei uns abholen, wir hoffen, dass Sie mit unseren Angeboten Ihren Immobilienträumen ein Stück näher kommen.
Freundliche Grüße
Fritz Garvert
Immobilien Garvert